Schimmel trotz Lüften – wer ist in der Schweiz verantwortlich?
Schimmel trotz Lüften? Erfahre, wer in der Schweiz verantwortlich ist, wie die Beweislast verteilt ist und wie du als Mieter korrekt vorgehst.

Schimmel trotz Lüften – wer ist in der Schweiz verantwortlich?
Du lüftest regelmässig, heizt korrekt – und trotzdem bildet sich Schimmel in deiner Wohnung.
Viele Mieter stellen sich dann die Frage: Bin ich schuld oder der Vermieter?
In diesem Beitrag erfährst du, wer in der Schweiz bei Schimmel trotz richtigem Lüften verantwortlich ist, wie die Beweislast verteilt ist und wie du korrekt vorgehst, um deine Rechte zu wahren.
Grundsatz im Schweizer Mietrecht
Im Schweizer Mietrecht gilt ein klarer Grundsatz:
Der Vermieter muss die Wohnung in einem zum vertragsgemässen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten.
Schimmel kann einen Mietmangel darstellen – auch dann, wenn Mieter korrekt lüften.
Häufiger Streitpunkt: Lüften oder Bauproblem?
Viele Verwaltungen argumentieren reflexartig:
„Sie lüften zu wenig.“
Doch das greift oft zu kurz.
Schimmel durch falsches Nutzerverhalten (Mietersache), wenn:
- kaum oder nie gelüftet wird
- dauerhaft zu wenig geheizt wird
- Möbel direkt an kalten Aussenwänden stehen
Schimmel durch bauliche Mängel (Vermietersache), wenn:
- Wärmebrücken vorhanden sind
- die Isolation mangelhaft ist
- Fenster oder Fassaden undicht sind
- Lüften allein das Problem nicht verhindert
Wichtig:
Regelmässiges und korrektes Lüften schliesst ein Mieterverschulden häufig aus.
Was bedeutet „richtig lüften“ überhaupt?
Als korrektes Lüften gilt in der Praxis:
- 2–3× täglich Stosslüften
- je 5–10 Minuten
- bei kaltem Wetter auch häufiger
- gleichzeitiges Heizen
❌ Dauerhaft gekippte Fenster gelten nicht als ausreichendes Lüften.
Beweislast: Wer muss was nachweisen?
Ein zentraler Punkt bei Schimmelstreitigkeiten:
- Mieter müssen darlegen, dass sie korrekt lüften
- Vermieter müssen beweisen, dass der Schimmel ausschliesslich durch falsches Verhalten entstanden ist
Hilfreich für Mieter sind:
- ein Lüftungsprotokoll
- ein Hygrometer (Luftfeuchtigkeit messen)
- Fotos und Videos
- Aussagen anderer Mieter im gleichen Gebäude
Schimmel als Mietmangel – deine Rechte
Liegt ein Mietmangel vor, hast du folgende Rechte:
- den Mangel schriftlich melden
- eine angemessene Frist zur Behebung setzen
- eine Mietzinsreduktion verlangen
- den Mietzins hinterlegen (nicht einfach kürzen)
Wichtig:
Schimmel immer sofort melden – nicht abwarten.
Häufige Fehler von Mietern
Diese Fehler schwächen deine Position:
- ❌ Schimmel selbst entfernen, ohne zu dokumentieren
- ❌ nur telefonisch melden
- ❌ Schuld vorschnell akzeptieren
- ❌ keine Frist zur Behebung setzen
Darf der Vermieter einfach die Schuld zuschieben?
Nein.
Pauschale Aussagen wie:
„Das liegt immer am Lüften“
reichen rechtlich nicht aus.
Gerade bei:
- wiederkehrendem Schimmel
- mehreren betroffenen Wohnungen
liegt oft ein strukturelles oder bauliches Problem vor.
Warum Erfahrungen anderer Mieter entscheidend sind
Schimmel betrifft selten nur eine einzelne Wohnung.
Auf Trovivo kannst du:
- sehen, ob andere Mieter ähnliche Probleme hatten
- erkennen, ob ein Gebäude für Feuchtigkeit bekannt ist
- erfahren, wie Verwaltungen reagieren
Transparenz hilft, die Ursache realistisch einzuordnen.
Fazit
Schimmel trotz regelmässigem Lüften ist kein Automatismus für Mieterverschulden. In der Schweiz liegt die Verantwortung häufig beim Vermieter – insbesondere bei baulichen Ursachen.
Wer korrekt lüftet, dokumentiert und rechtzeitig meldet, hat sehr gute Chancen, seine Rechte durchzusetzen.
Und wer seine Erfahrungen teilt, hilft anderen Mietern, nicht alleine dazustehen.

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