Renovation während des Mietverhältnisses – muss ich das in der Schweiz akzeptieren?
Renovation während des Mietverhältnisses: Erfahre, welche Bauarbeiten Mieter in der Schweiz akzeptieren müssen und wann du dich wehren darfst.

Renovation während des Mietverhältnisses – muss ich das in der Schweiz akzeptieren?
Plötzlich kündigt der Vermieter Bauarbeiten an: neue Fenster, Sanierung der Fassade oder sogar eine Totalsanierung – während du noch in der Wohnung lebst.
Viele Mieter fragen sich dann: Muss ich das hinnehmen? Oder darf ich mich dagegen wehren?
In diesem Beitrag erfährst du, welche Renovationen du in der Schweiz akzeptieren musst, wo deine Grenzen liegen und welche Rechte du hast, wenn Bauarbeiten deine Wohnqualität beeinträchtigen.
Grundsatz im Schweizer Mietrecht
Im Schweizer Mietrecht gilt:
Der Vermieter darf notwendige Unterhalts- und Renovationsarbeiten durchführen – muss dabei aber Rücksicht auf die Mieter nehmen.
Renovation ja – Belastung ohne Grenzen nein.
Welche Arbeiten musst du akzeptieren?
Unterhalts- und Erhaltungsarbeiten
Diese Arbeiten musst du grundsätzlich dulden, zum Beispiel:
- Reparaturen an Heizung, Wasser oder Elektrik
- Behebung von Schimmel oder Feuchtigkeit
- Ersatz defekter Fenster oder Leitungen
Diese Massnahmen dienen der Erhaltung der Wohnung.
Wertvermehrende Renovationen
Dazu zählen zum Beispiel:
- neue Küche oder neues Bad
- energetische Sanierungen
- umfassende Modernisierungen
Solche Renovationen sind zulässig, wenn sie verhältnismässig sind und korrekt angekündigt werden.
Was darf der Vermieter nicht einfach verlangen?
Nicht zulässig sind unter anderem:
- unbegrenzter oder dauerhafter Baulärm
- Arbeiten ohne Vorankündigung
- monatelange massive Einschränkungen
- Renovationen, die die Wohnung faktisch unbewohnbar machen
Wichtig:
Eine Renovation darf nicht zu einer versteckten Kündigung führen.
Ankündigungspflicht: Darauf kommt es an
Der Vermieter muss Renovationen:
- rechtzeitig ankündigen
- Art, Dauer und Umfang klar erklären
- konkrete Termine mitteilen
Kurzfristige oder sehr vage Ankündigungen sind problematisch.
Baulärm und Einschränkungen – was ist zumutbar?
Zumutbar kann sein:
- zeitlich begrenzter Lärm
- Arbeiten während üblicher Arbeitszeiten
Nicht zumutbar sind:
- dauerhafter Lärm über Wochen
- starker Staub, Schmutz oder Erschütterungen
- Nutzungsausfall von Küche, Bad oder Heizung
Merke:
Je stärker die Beeinträchtigung, desto mehr Rechte hast du.
Hast du Anspruch auf eine Mietzinsreduktion?
Ja – bei erheblichen Beeinträchtigungen.
Wenn durch die Renovation:
- Räume nicht nutzbar sind
- starker Lärm entsteht
- der Wohnkomfort deutlich eingeschränkt wird
kann eine Mietzinsreduktion für die Dauer der Bauarbeiten gerechtfertigt sein.
Muss ich Handwerker in die Wohnung lassen?
Grundsätzlich ja – aber nur unter bestimmten Bedingungen:
- rechtzeitige Ankündigung
- zumutbare Zeiten
- nicht unangekündigt oder beliebig oft
Dein Privatbereich bleibt geschützt.
Sonderfall: Totalsanierung
Bei sehr umfangreichen Renovationen kann gelten:
- die Wohnung ist währenddessen nicht bewohnbar
- Mieter müssen nicht zwingend bleiben
- Kündigung oder Ersatzlösung kann zulässig sein
Solche Fälle sind rechtlich sensibel und sollten immer individuell geprüft werden.
Was solltest du konkret tun?
- Renovationsankündigung genau prüfen
- Beeinträchtigungen dokumentieren (Fotos, Lärmzeiten, Nutzungsausfälle)
- Einschränkungen schriftlich melden
- Mietzinsreduktion prüfen
- Falls nötig die Schlichtungsbehörde einschalten
Warum Erfahrungen anderer Mieter helfen
Renovationen betreffen oft:
- ganze Liegenschaften
- mehrere Mieter gleichzeitig
- bekannte Vorgehensweisen einzelner Verwaltungen
Auf Trovivo kannst du:
- Erfahrungen mit Renovationen teilen
- sehen, wie Verwaltungen vorgehen
- andere Mieter vor übermässigen Belastungen warnen
Transparenz hilft, Grenzen sichtbar zu machen.
Fazit
Renovationen während des Mietverhältnisses sind in der Schweiz nicht automatisch hinzunehmen. Entscheidend sind Verhältnismässigkeit, korrekte Ankündigung und Zumutbarkeit.
Wer informiert ist, dokumentiert und richtig reagiert, kann seine Wohnqualität schützen – auch während Bauarbeiten.

Artikel teilen
Hat dir dieser Artikel geholfen?
Lass es uns wissen!