Mietrechte und Pflichten

    Kündigung durch den Vermieter: Wann ist sie in der Schweiz gültig?

    Kündigung durch den Vermieter: Erfahre, wann sie in der Schweiz gültig ist, welche Fristen gelten und wie Mieter richtig reagieren können.

    6. Januar 20263 Min. Lesezeit
    Kündigung durch den Vermieter: Wann ist sie in der Schweiz gültig?

    Kündigung durch den Vermieter: Wann ist sie in der Schweiz gültig?

    Eine Kündigung vom Vermieter kommt für viele Mieter überraschend – und sorgt oft für Unsicherheit.
    Darf der Vermieter einfach kündigen? Welche Fristen gelten? Und wann ist eine Kündigung ungültig oder anfechtbar?

    In diesem Beitrag erfährst du, wann eine Kündigung durch den Vermieter in der Schweiz gültig ist, welche Rechte du hast und wie du richtig reagierst.


    Grundsätzliches zur Kündigung

    In der Schweiz kann ein Vermieter ein Mietverhältnis kündigen – aber nicht beliebig.
    Damit eine Kündigung gültig ist, müssen Form, Fristen und Inhalt stimmen.


    Formvorschriften: Darauf kommt es an

    Eine Kündigung durch den Vermieter ist nur gültig, wenn:

    • sie schriftlich erfolgt
    • das amtliche Kündigungsformular des Kantons verwendet wird
    • sie an alle im Mietvertrag aufgeführten Mieter adressiert ist

    ❌ Kündigungen per E-Mail, WhatsApp oder Brief ohne Formular sind ungültig.


    Welche Kündigungsfristen gelten?

    Sofern im Mietvertrag nichts anderes geregelt ist, gelten für Wohnräume:

    • Kündigungsfrist: 3 Monate
    • Kündigungstermine: ortsüblich (oft Ende März / Juni / September)

    Wichtig:
    Abweichende Regelungen im Mietvertrag gehen vor.


    Zulässige Gründe für eine Kündigung

    Ein Vermieter darf kündigen, zum Beispiel bei:

    • Eigenbedarf (für sich oder nahe Angehörige)
    • umfassender Renovation oder Umbau
    • Vertragsverletzungen des Mieters (z. B. Zahlungsrückstand)

    ⚠️ Der Kündigungsgrund muss nicht immer angegeben werden – muss aber auf Verlangen offengelegt werden können.


    Wann ist eine Kündigung missbräuchlich?

    Eine Kündigung kann angefochten werden, wenn sie:

    • ohne sachlichen Grund erfolgt
    • als Druckmittel eingesetzt wird
    • eine Reaktion auf berechtigte Mängelrügen ist
    • zeitlich auffällig nach Streitigkeiten erfolgt

    Typische Beispiele:

    • Kündigung nach Meldung von Schimmel
    • Kündigung nach Mietzinshinterlegung
    • Kündigung nach Einschaltung der Schlichtungsbehörde

    👉 Solche Kündigungen gelten häufig als missbräuchlich.


    Kündigung anfechten oder Erstreckung verlangen

    Du hast zwei wichtige Rechte:

    1. Kündigung anfechten

    • innert 30 Tagen nach Erhalt
    • bei der kantonalen Schlichtungsbehörde
    • mit dem Ziel, die Kündigung aufzuheben

    2. Erstreckung des Mietverhältnisses beantragen

    Ist die Kündigung gültig, aber:

    • ein Umzug unzumutbar
    • keine Ersatzwohnung gefunden

    kann eine Erstreckung beantragt werden – oft 6 bis 24 Monate.


    Häufige Fehler von Mietern

    Diese Fehler solltest du vermeiden:

    • ❌ Fristen verpassen
    • ❌ Kündigung ignorieren
    • ❌ mündliche Zusagen akzeptieren
    • ❌ keine Beratung einholen

    Schnelles und korrektes Handeln ist entscheidend.


    Was du sofort tun solltest

    Nach Erhalt einer Kündigung:

    1. Zustelldatum notieren
    2. Kündigungsformular prüfen
    3. Fristen berechnen
    4. Unterlagen sammeln
    5. Schlichtungsstelle kontaktieren

    Warum Erfahrungen anderer Mieter wichtig sind

    Manche Verwaltungen oder Eigentümer:

    • kündigen häufiger
    • reagieren sensibel auf Konflikte
    • nutzen Kündigungen als Druckmittel

    Auf Trovivo kannst du:

    • Erfahrungen zu Kündigungen lesen
    • Muster erkennen
    • Verwaltungen besser einschätzen
    • Risiken bereits vor dem Einzug erkennen

    Transparenz hilft, besser vorbereitet zu sein.


    Fazit

    Eine Kündigung durch den Vermieter ist in der Schweiz nur unter klaren Voraussetzungen gültig.
    Wer Form, Fristen und Rechte kennt, kann sich effektiv wehren oder wertvolle Zeit gewinnen.

    Und wer seine Erfahrungen teilt, hilft anderen Mietern, nicht unvorbereitet zu sein.

    Mieter sitzt am Tisch und liest eine Kündigung des Vermieters, während er sichtlich besorgt wirkt
    Mieter sitzt am Tisch und liest eine Kündigung des Vermieters, während er sichtlich besorgt wirkt

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    Schlagworte

    Küdigung Vermieter
    Mietvertrag kündigen
    Mietrecht Schweiz
    Kündigungsfrist
    Missbräuchliche Kündigung
    Schlichtungsbehörde

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