Wohnungsübergabe: Was darf der Vermieter in der Schweiz verlangen?
Wohnungsübergabe in der Schweiz: Erfahre, was Vermieter verlangen dürfen, welche Pflichten Mieter haben und wie du dich vor unberechtigten Forderungen schützt.

Wohnungsübergabe: Was darf der Vermieter in der Schweiz verlangen?
Der Auszug steht an – und mit ihm die Wohnungsübergabe.
Viele Mieter sind unsicher: Was muss ich wirklich machen?
Was darf der Vermieter verlangen – und was nicht?
In diesem Beitrag erfährst du, welche Pflichten Mieter bei der Wohnungsübergabe in der Schweiz haben, wo die Grenzen liegen und wie du dich vor unberechtigten Forderungen schützt.
Was ist die Wohnungsübergabe?
Die Wohnungsübergabe (auch Wohnungsabgabe genannt) ist der Moment, in dem:
- die Wohnung an den Vermieter zurückgegeben wird
- der Zustand der Wohnung dokumentiert wird
- allfällige Mängel festgehalten werden
Sie ist entscheidend für:
- die Rückzahlung der Mietkaution
- spätere Streitigkeiten über Schäden
Grundsatz im Schweizer Mietrecht
Im Schweizer Mietrecht gilt:
Der Mieter muss die Wohnung besenrein und in vertragsgemässem Zustand zurückgeben –
nicht neu und nicht renoviert, ausser es wurde ausdrücklich vereinbart.
Reinigung: Was ist geschuldet?
Der Vermieter darf verlangen:
- gründliche Reinigung von Küche und Bad
- saubere Böden
- gereinigte Geräte (Backofen, Kühlschrank, Dunstabzug)
- entkalkte Armaturen
❌ Nicht verlangt werden darf:
- zwingend eine professionelle Reinigungsfirma
- ein „neuwertiger“ Zustand
- Ersatz von altersbedingt abgenutzten Teilen
Wichtig:
Massgebend ist das Reinigungsergebnis, nicht wer putzt.
Schäden vs. normale Abnutzung
Normale Abnutzung (nicht zahlbar):
- kleine Kratzer im Parkett
- leichte Verfärbungen an Wänden
- Bohrlöcher in üblichem Umfang
- Abnutzung durch normales Wohnen
Schäden (können verrechnet werden):
- grosse Löcher oder mutwillige Beschädigungen
- zerstörte Geräte
- starke Verschmutzungen
- unsachgemässe Veränderungen
👉 Entscheidend sind Alter und Nutzungsdauer.
Muss ich streichen?
Grundsätzlich gilt:
- ❌ kein automatischer Streichzwang
Streichen kann verlangt werden, wenn:
- die Wände extrem verschmutzt sind
- unübliche oder sehr dunkle Farben verwendet wurden
- der Mietvertrag ausdrücklich etwas anderes vorsieht
➡️ Normale Gebrauchsspuren müssen akzeptiert werden.
Das Übergabeprotokoll: extrem wichtig
Bei der Wohnungsübergabe solltest du:
- ein Übergabeprotokoll verlangen
- alles genau lesen
- nichts unterschreiben, womit du nicht einverstanden bist
- Vorbehalte oder Ergänzungen handschriftlich vermerken
- Fotos und Videos machen
Wichtig:
Was nicht im Protokoll steht, ist später schwer durchsetzbar.
Darf der Vermieter nachträglich Forderungen stellen?
Nur eingeschränkt:
- ✅ bei versteckten Mängeln
- ❌ bei offensichtlichen Mängeln, die bei der Übergabe nicht erwähnt wurden
👉 Nachträgliche pauschale Forderungen sind oft nicht zulässig.
Häufige unzulässige Forderungen
🚩 neue Böden nach normaler Nutzung
🚩 Ersatz alter Geräte
🚩 volle Kosten trotz überschrittener Lebensdauer
🚩 pauschale Abzüge ohne Belege
Was tun bei Streit an der Übergabe?
- Ruhe bewahren
- Nichts unter Druck unterschreiben
- Vorbehalte klar festhalten
- Mietkaution nicht vorschnell freigeben
- Falls nötig die Schlichtungsbehörde einschalten
Warum Erfahrungen anderer Mieter helfen
Viele Probleme bei der Wohnungsübergabe:
- wiederholen sich bei denselben Verwaltungen
- treten systematisch auf
- betreffen ganze Liegenschaften
Auf Trovivo kannst du:
- Erfahrungen zur Wohnungsabgabe teilen
- sehen, wie Verwaltungen vorgehen
- andere vor unfairen Forderungen warnen
Transparenz schützt – besonders beim Auszug.
Fazit
Bei der Wohnungsübergabe darf der Vermieter nicht alles verlangen.
Wer seine Rechte kennt, sauber dokumentiert und ruhig bleibt, ist klar im Vorteil.
Und wer seine Erfahrungen teilt, hilft anderen Mietern, unnötigen Ärger zu vermeiden.


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