Mietkaution zurückfordern: Das musst du in der Schweiz wissen

    Mietkaution zurückfordern in der Schweiz: Erfahre, wann sie ausbezahlt werden muss, was Vermieter einbehalten dürfen und wie du korrekt vorgehst.

    3. Januar 20263 Min. Lesezeit
    Mietkaution zurückfordern: Das musst du in der Schweiz wissen

    Mietkaution zurückfordern: Das musst du in der Schweiz wissen

    Der Umzug ist geschafft – doch die Mietkaution lässt auf sich warten.
    Viele Mieter fragen sich nach dem Auszug: Wann bekomme ich meine Kaution zurück? Und: Darf der Vermieter einfach etwas einbehalten?

    In diesem Beitrag erfährst du, wie die Rückforderung der Mietkaution in der Schweiz geregelt ist, welche Fristen gelten und wie du korrekt vorgehst, falls es Probleme gibt.


    Was ist die Mietkaution überhaupt?

    Die Mietkaution (auch Sicherheitsleistung genannt) dient dem Vermieter als Absicherung für:

    • offene Mietzinse
    • unbezahlte Nebenkosten
    • Schäden an der Wohnung

    In der Schweiz gilt:

    • maximal 3 Monatsnettomieten
    • Einzahlung auf ein separates Kautionskonto auf den Namen des Mieters

    Wichtig:
    Eine Barzahlung an den Vermieter ist nicht zulässig.


    Wann muss die Mietkaution zurückbezahlt werden?

    Es gibt keine fixe gesetzliche Frist. Trotzdem gilt:

    • die Rückzahlung muss innert angemessener Frist erfolgen
    • in der Praxis meist 2–4 Wochen nach Wohnungsabgabe
    • Voraussetzung: keine offenen Forderungen

    Merke:
    Verzögerungen müssen begründet werden.


    Wann darf der Vermieter Geld zurückbehalten?

    Ein Einbehalt ist nur zulässig bei:

    • nachweisbaren Schäden über normale Abnutzung hinaus
    • offenen Miet- oder Nebenkosten
    • fehlender oder noch ausstehender Nebenkostenabrechnung

    Nicht zulässig sind Abzüge für normale Abnutzung, z. B.:

    • kleine Kratzer
    • Bohrlöcher
    • übliche Gebrauchsspuren

    Wohnungsabgabe: Der entscheidende Moment

    Bei der Wohnungsübergabe solltest du unbedingt:

    • ein Abnahmeprotokoll erstellen
    • alle Mängel genau festhalten
    • Fotos oder Videos machen
    • das Protokoll nicht ungeprüft unterschreiben

    Wichtig:
    Was nicht im Protokoll steht, ist später nur schwer durchsetzbar.


    Was tun, wenn die Kaution nicht zurückkommt?

    1. Schriftlich nachfragen

    Sachlich bleiben und eine klare Frist setzen (z. B. 14 Tage).


    2. Bank kontaktieren

    Hat der Vermieter ein Jahr lang keine rechtlichen Schritte eingeleitet, kannst du bei der Bank die Freigabe der Kaution verlangen.


    3. Schlichtungsbehörde einschalten

    Die kantonale Schlichtungsstelle für Mietrecht ist:

    • kostenlos
    • unkompliziert
    • oft sehr wirksam

    Viele Fälle lassen sich dort ohne Anwalt klären.


    Häufige Streitpunkte bei der Mietkaution

    Besonders häufig führen folgende Punkte zu Konflikten:

    • pauschale Reinigungskosten
    • angebliche Schäden ohne Belege
    • verzögerte Nebenkostenabrechnung
    • unklare oder schlecht erklärte Abzüge

    Tipp:
    Lass dir jede Position belegen.


    Darf der Vermieter die Kaution einfach behalten?

    Nein.

    Ohne:

    • klare Forderung
    • nachvollziehbare Nachweise
    • rechtliche Schritte

    darf die Mietkaution nicht dauerhaft blockiert werden.


    Warum Erfahrungen anderer Mieter helfen

    Viele Probleme bei der Kautionsrückzahlung:

    • betreffen dieselben Verwaltungen
    • wiederholen sich systematisch
    • werden erst nach dem Auszug sichtbar

    Auf Trovivo kannst du:

    • Erfahrungen zur Kautionsrückzahlung teilen
    • sehen, wie Verwaltungen mit Abgaben umgehen
    • andere Mieter vor Problemen warnen

    Transparenz wirkt – auch beim Auszug.


    Fazit

    Die Mietkaution ist dein Geld – nicht das des Vermieters.
    Wer sauber übergibt, dokumentiert und seine Rechte kennt, hat in der Schweiz sehr gute Chancen, die Kaution vollständig zurückzubekommen.

    Und wer seine Erfahrungen teilt, hilft anderen Mietern, denselben Ärger zu vermeiden.

    Mieter prüft nach dem Auszug ein Dokument zur Mietkaution und kontrolliert mögliche Abzüge
    Mieter prüft nach dem Auszug ein Dokument zur Mietkaution und kontrolliert mögliche Abzüge

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    Schlagworte

    Mietkaution
    Kaution zurückfordern
    Mietrecht Schweiz
    Wohnungsabgabe
    Abnahmeprotokoll

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