Mietzinsanpassung wegen Teuerung – ist das in der Schweiz rechtens?
Mietzinsanpassung wegen Teuerung: Erfahre, wann eine Erhöhung in der Schweiz zulässig ist, wie sie berechnet wird und wann du sie anfechten kannst.

Mietzinsanpassung wegen Teuerung – ist das in der Schweiz rechtens?
Du erhältst ein Schreiben der Hausverwaltung: Der Mietzins wird wegen Teuerung erhöht.
Viele Mieter fragen sich dann: Darf der Vermieter das einfach so? Oder: Kann ich mich dagegen wehren?
In diesem Beitrag erfährst du, wann eine Mietzinsanpassung wegen Teuerung in der Schweiz zulässig ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und was du konkret prüfen solltest.
Grundsatz im Schweizer Mietrecht
Im Schweizer Mietrecht gilt ein klarer Grundsatz:
Nicht jede Teuerung rechtfertigt automatisch eine Mietzinserhöhung.
Eine Anpassung ist nur zulässig, wenn sie gesetzlich erlaubt, korrekt begründet und formell richtig erfolgt.
Darf der Vermieter den Mietzins wegen Teuerung erhöhen?
Ja – aber nur eingeschränkt.
Der Vermieter darf einen Teil der allgemeinen Teuerung (Inflation) auf den Mietzins überwälzen, wenn:
- der Mietzins nicht bereits indexiert ist
- die Teuerung effektiv angefallen ist
- die Erhöhung korrekt berechnet wurde
- das amtliche Formular verwendet wurde
Wichtig:
Die Teuerung darf nicht beliebig weitergegeben werden.
Wie viel Teuerung darf weitergegeben werden?
In der Praxis gilt:
- maximal 40 % der allgemeinen Teuerung dürfen überwälzt werden
- Grundlage ist meist der Landesindex der Konsumentenpreise (LIK)
❌ Eine vollständige Weitergabe von 100 % der Inflation ist nicht zulässig.
Kombination mit dem Referenzzinssatz – besonders wichtig
Viele Mietzinserhöhungen kombinieren mehrere Faktoren:
- 🔺 Teuerung
- 🔺 Kostensteigerungen
- 🔻 Senkung des Referenzzinssatzes
Achtung:
Senkungen müssen angerechnet werden.
Eine Erhöhung ist nicht rechtens, wenn nur die Teuerung berücksichtigt wird, Zinssenkungen aber ignoriert werden.
Formelle Voraussetzungen: Darauf musst du achten
Eine Mietzinsanpassung ist nur gültig, wenn:
- das amtliche kantonale Formular verwendet wird
- die Erhöhung klar begründet ist (Teuerung, Index, Berechnung)
- die Kündigungsfrist eingehalten wird
- der neue Mietzins eindeutig ausgewiesen ist
❌ Ein formloses Schreiben oder eine E-Mail reicht nicht aus.
Wann ist eine Teuerungsanpassung anfechtbar?
Du kannst die Erhöhung anfechten, wenn:
- kein amtliches Formular verwendet wurde
- die Berechnung nicht nachvollziehbar ist
- Senkungen (z. B. Referenzzinssatz) nicht berücksichtigt wurden
- die Erhöhung über dem zulässigen Rahmen liegt
- mehrere Erhöhungen kurz nacheinander erfolgen
Wichtig:
Die Anfechtung muss innert 30 Tagen erfolgen.
Was solltest du konkret tun?
1. Erhöhung genau prüfen
Achte insbesondere auf:
- Formular
- Begründung
- Berechnung
2. Referenzzinssatz vergleichen
Hat sich der Referenzzinssatz seit der letzten Anpassung:
- gesenkt?
- erhöht?
➡️ Das beeinflusst, ob die Erhöhung zulässig ist.
3. Frist einhalten
- 30 Tage ab Erhalt der Mitteilung
- Anfechtung bei der zuständigen Schlichtungsbehörde
❗ Verpasst du die Frist, gilt die Erhöhung als akzeptiert.
Häufige Irrtümer
„Die Inflation ist hoch – also darf die Miete steigen.“
❌ Zu pauschal.
„Das machen jetzt alle.“
❌ Kein rechtliches Argument.
„Ich kann später noch reagieren.“
❌ Fristversäumnis = Zustimmung.
Warum Erfahrungen anderer Mieter wichtig sind
Viele Mieter berichten:
- über ähnliche Erhöhungen
- über standardisierte Schreiben
- über Verwaltungen, die systematisch erhöhen
Auf Trovivo kannst du:
- sehen, wie Verwaltungen mit Mietzinsanpassungen umgehen
- Muster erkennen
- andere Mieter vor fragwürdigen Erhöhungen warnen
Transparenz stärkt deine Verhandlungsposition.
Fazit
Eine Mietzinsanpassung wegen Teuerung ist in der Schweiz nicht automatisch rechtens. Sie ist nur zulässig, wenn Berechnung, Begründung und Form stimmen – und Senkungen korrekt berücksichtigt werden.
Wer ruhig prüft, Fristen einhält und informiert vorgeht, kann sich erfolgreich wehren.
Und wer seine Erfahrungen teilt, hilft anderen Mietern, nicht unvorbereitet zu sein.

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